Kollektion: Förderung KFW 442 - Solarstrom für Elektroautos

Förderung KFW 442 - Solarstrom für ElektroautosFörderung KFW 442 - Solarstrom für Elektroautos

Über das KfW-Förderprogramm „442 – Solarstrom für Elektroautos“ werden fest installierte Wallboxen in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage und neuem Stromspeicher in Höhe von bis zu 10.200€ gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass das Elektrofahrzeug bereits gekauft oder geleast worden ist. Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zur neuen KfW-Förderung 442 wissen müssen.

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Vorbereitet für bidirektionales Laden nach ISO15118
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Standfuß verfügbar
Zugangsschutz
Fehlerstromschutz (DC)
App-Steuerung
Energiezähler
Integr. Lastmanagement
Schutz vor Feuchtigkeit
Dienstwagen-Abrechnung
Abrechnungs-Backend
Steckertyp
Internet-Verbindung

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FAQs zur Förderung KfW442 - Solarstrom für Elektroautos

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, die Eigentümer eines Wohngebäudes sind, dieses selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen bzw. zum Zeitpunkt des Antrages bestellt haben.

Kann ich, wenn eine Wallbox bereits vorhanden ist, eine neue Wallbox dazu kaufen? Ist diese dann förderfähig?

Ja, wenn Sie eine neue, ungebrauchte, fest zu installierende Ladestation kaufen, die in der Liste förderfähiger Ladestationen steht, ist die Förderung möglich. Für bestehende Ladestationen gilt die Förderung nicht.

Muss ich alle Komponenten auf einmal bestellen?

Wichtig ist, dass als erstes die Förderung im Portal der KfW beantragt wird. Erst im Anschluss dürfen die einzelnen Komponenten aus PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox bestellt werden. Die Elemente dürfen von unterschiedlichen Unternehmen gekauft werden.

Was sind die Fördervoraussetzungen?

  • Sie haben bis zum Zeit­punkt des Antrags noch keine der Komponenten (PV-Anlage, Speicher und Fahrzeug) bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haus­halt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrages ein Elektro­auto bestellt. Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie bewohnen es bereits. Ein Neubau ist nicht förderfähig.

Kann ich auch mit Auto-Abo die Förderung beziehen?

Solange das Auto-Abo für mindestens 12 Monate abgeschlossen und auf eine im Haushalt lebende Person ausgestellt ist, erfüllt dies die Fördervoraussetzung.

Kann ich die Föderung beziehen, wenn ich vorab bereits von einer anderen Förderung (bspw. der KfW 440) Gebrauch gemacht habe?

Die Fördervoraussetzung ist, dass alle drei Komponenten (Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Ladestation) nach Antragstellung neu gekauft werden. Eine zusätzliche Wallbox zu einer bereits Bestehenden erfüllt die Voraussetzung. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.

Muss das Elektrofahrzeug selbst bidirektionales Laden ermöglichen?

Es ist keine Fördervoraussetzung, dass das Fahrzeug bidirektional laden kann, selbst wenn Sie sich für eine bidirektionale Ladestation entscheiden.

Kann ich die Förderung auch beziehen, wenn die PV-Anlage nur gemietet ist?

Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die Miete langfristig läuft und erst nach Antragstellung beginnt.

Können die Elemente auch einzeln gefördert werden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Fördervoraussetzung ist, dass alle drei Komponenten (Photovoltaikanlage, Speicher und Wallbox) nach Antragstellung neu gekauft werden. Es ist aber irrelevant, ob die Komponenten von einem oder mehreren Anbietern bezogen werden.

Wie hoch ist der Zuschuss? Wie setzt er sich zusammen?

Der gesamte Zuschuss beträgt bis zu 10.200€.

Er setzt sich aus folgenden zuschussfähigen Kosten zusammen:

  • Ladestation: 600€ pauschal | Bidirektionale Ladestation: 1.200€ pauschal
  • Photovoltaikanlage (PV-Anlage): 600€/ kWp, max. 6.000€
  • Solarstromspeicher: 250€/kWh, max. 3.000€

Ab wann wird der Zuschuss ausbezahlt?

Die Auszahlung der förderfähigen Gesamtsumme erfolgt ab März 2024. Dazu müssen alle relevanten Unterlagen (z.B. Rechnungen, Schufa-Identitätsnachweis und Fahrzeugnachweise) eingereicht werden.

Wo stelle ich den Förderantrag?

Sie können den Förderantrag seit dem 26.09.2023 auf der Webseite der KfW im Kundenportal "Meine KfW" stellen. Aktuell ist die Fördersumme allerdings bereits aufgebraucht!

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Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient aus­schließlich Informations­zwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.

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